PSYCHOTHERAPIE

Behandlungsschwerpunkte

Als Psychologische Psychotherapeutin behandele ich eine Vielzahl an psychischen Erkrankungen. Neben affektiven Störungen (wie z.B. Depressionen) und Angsterkrankungen, Zwangserkrankungen und Traumafolgestörungen liegen besondere Schwerpunkte in folgenden Bereichen:

Essstörungen

Essstörungen stellen eine komplexe und oft chronische Erkrankung dar. Patient*innen sind oft mit Stigmatisierung, Vorurteilen und fehlendem Verständnis des Umfelds konfrontiert.

Ich biete individualisierte Unterstützung für Menschen, die von Anorexie, Bulimie, Binge-Eating-Störung oder anderen essbezogenen Störungen betroffen sind.

ADHS

Menschen mit ADHS erleben im Alltag eine Vielzahl von Herausforderungen, die weit über ein reines Konzentrationsproblem hinausgehen. Die Symptome, wie z.B. Unaufmerksamkeit, innere Unruhe/ Hyperaktivität und Impulsivität beeinflussen nahezu alle Lebensbereiche und führen oft zu erheblichen Belastungen bei Betroffenen und ihrem Umfeld.

Um Sie im Umgang mit diesen Belastungen zu unterstützen biete ich in meiner Praxis Einzel- und Gruppenbehandlungen für Patient*innen mit ADHS an.

Trauer nach Schwangerschaftsverlust

Der Umgang mit dem Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft stellt für Eltern – unabhängig vom Zeitpunkt des Verlustes – eine große Herausforderung dar. Häufig gehen betroffene Eltern unterschiedlich mit dem Verlust um und das persönliche Umfeld reagiert ggf. mit Unsicherheit und Überforderung.

In meiner Praxis biete ich betroffenen Eltern einen Raum, um einen individuellen Umgang mit dem persönlichen Verlust zu finden und mit ihren Ängsten in Bezug auf mögliche weitere Verluste umzugehen.

Belastungen durch veränderte Lebenssituationen

Nicht nur Trennungen, sondern auch als positiv wahrgenommene Lebensveränderungen, wie z.B. die Geburt eines (weiteren) Kindes, können durch die damit einhergehenden Veränderungen eine große Herausforderung darstellen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die daraus resultierende Situation ganz anders gestaltet, als in der vorherigen Vorstellung.

Egal, ob Sie sich wegen einer Trennung, „trotz (scheinbar) perfekter Lebenssituation“ oder aufgrund anderer Lebensveränderungen belastet fühlen: Ich unterstütze Sie gern im Umgang mit dieser persönlichen Herausforderung.

Wen ich behandle?

Ich bin Psychologische Psychotherapeutin (Fachkunde Verhaltenstherapie) für Erwachsene. Daher richtet sich mein Behandlungsangebot an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, wobei Ausnahmen möglich sind. Da ich in einer Privatpraxis tätig bin – also nicht über einen Kassensitz verfüge – kann eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Für privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Personen und Selbstzahler*innen ist i.d.R. ein Behandlungsbeginn ohne außergewöhnlichen bürokratischen Aufwand problemlos möglich.

privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Personen

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie durch die privaten Krankenversicherungen und im Rahmen der Beihilfe möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse/Beihilfestelle und informieren Sie sich, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernimmt und wie das Antragsverfahren geregelt ist.

Bitte erkundigen Sie sich auch, ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. Sind Sie beihilfeberechtigt, fordern Sie bitte die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Beihilfestelle an.

Selbstzahler*innen

Wollen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen, können mich direkt für ein Erstgespräch zum Kennenlernen kontaktieren.

Eine Therapiesitzung wird nach der Gebührenpositionsordnung für Psychotherapeut*innen (GOP Abrechnungsempfehlung Stand Juli 2024) zu je 134,07€ für 50 Minuten abgerechnet.

Die Kosten können Sie als „außergewöhnliche Belastung“ in die Steuererklärung mit einfließen lassen.

gesetzlich Versicherte/ Versicherte der Heilfürsorge im Kostenerstattungsverfahren/

Aufgrund der langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz übernehmen manche gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Therapie in einer Privatpraxis.

Generell gilt: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung einer Psychotherapie (§13 Abs. 3 SGB V), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. 

Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Verwaltungsstelle der Heilfürsorge, welche Voraussetzungen für die Übernahme des Kostenerstattungsverfahrens erfüllt sein müssen. Informationen zur allgemeinen Vorgehensweise kann ich Ihnen gerne zukommen lassen oder ich berate Sie in einem persönlichen Erstgespräch.

Vorgehen bei Interesse für den Beginn einer Psychotherapie

Hier erfahren Sie in klaren Schritten, wie Sie Ihre psychotherapeutische Behandlung beginnen und optimal von unseren Angeboten profitieren.

Erster Schritt: Terminanfrage

Vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch. In diesem lernen wir uns kennen und besprechen das weitere Vorgehen. Wie oben beschrieben ist es sinnvoll, vorher Kontakt zu Ihrer Versicherung/ Beihilfe aufzunehmen, um den Leistungsumfang abzuklären.

Nehmen Sie dazu hier Kontakt auf oder schreiben Sie eine Mail.

Zweiter Schritt: Vorbereitung der Behandlung

Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben, folgen die probatorischen Sitzungen. Diese dienen dem weiteren Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung und der Behandlungsplanung. Anschließend wird die Therapie bei der Versicherung/ Beihilfe beantragt.

Dritter Schritt: Therapie und Begleitung

Während der Therapie kommen wissenschaftlich fundierte Behandlungstechniken zum Einsatz. Dabei ist es mir wichtig, diese auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, um Sie bestmöglich im Umgang mit Ihren psychischen Herausforderungen zu begleiten.